Wir leben in einer säkularisierten Gesellschaft. Was aber nicht heißen soll, daß das religiöse Bedürfnis aus der westlichen Welt verschwunden wäre. Es äußert sich heute nur auf gesellschaftspolitischer Ebene. Hinter dem Drang der BRD-Moralapostel*innen, die derzeit im Handumdrehen vom Hofreiter zur NATO-Hofschranze mutieren, verbergen sich sicherlich auch konkrete politische Interessen. Durch die Kriminalisierung und Dämonisierung des Feindes, gegen die Carl Schmitt scheinbar erfolglos angeschrieben hatte, versucht man die Administration Putin als möglichen Verhandlungspartner im Voraus aus dem Spiel zu nehmen. Denn welcher westliche Gutmensch möchte allen Ernstes mit der Personifizierung des Bösen, mit dem Teufel verhandeln?
Am Ende läßt sich, solange der böse Putin im Amt ist, der Krieg verlängern, durch immer mehr und immer schwerere Waffenlieferungen an die Ukraine. Daß die Ukraine schon seit Jahren von Amis und Briten hochgerüstet und deren Soldaten militärisch ausgebildet werden, gerät dann schnell aus dem Blick. Der Krieg muß verlängert werden, um Rußland als geopolitische Macht in die Knie zu zwingen. Wenn wir dann wieder in der Jelzin-Ära 2.0 angekommen sind, in der die „Chicago-Boys“ dem neuen russischen Präsidenten genau sagen, was er zu machen hat, nämlich den Rohstoffreichtum des Landes amerikanischen Konzernen zuzuführen, dann haben wir alle dazugelernt.
Bis dahin wird uns erzählt, daß es darum gehe einen Werte-Krieg zu führen, weil in Rußland Oppositionelle – wie bei uns Ursula Haverbeck usw. – im Gefängnis sitzen. Unser teueres Gas beziehen wir derweil aus der Monarchie Katar, in der es überhaupt keine Wahlen gibt.
Die Kriegsverlängerer sind auch bei uns diejenigen, die am meisten herumflennen, wenn sie uns die Bilder der armen leidgeschundenen Ukrainer zeigen …
Erstmals wurde 1919 auf internationaler Ebene, im Versailler Vertrag („Diktat“), die „Alleinschuld“ am Krieg dem Verlierer, dem Deutschen Reich, zugewiesen. Nach der Logik dessen, was sich heute „Völkerrecht“ nennt, ist immer derjenige „schuld“ am Krieg, der zuerst geschossen hat. Das heißt, man darf seinen Nachbarn jahrelange mit einer Bande bedrohen, mit Waffen herumfuchteln, wenn man dafür von seinem Gegner einen Faustschlag kriegt, ist natürlich der Schläger alleine am Konflikt „schuld“. Der Unsinn dieser „Logik“ leuchtet doch jedem Dummkopf ein. Aber wenn man ein BRD-Moralschwurbler ist, dann natürlich nicht.
Bei der zivilreligiösen Frage nach der „Kriegsschuld“ gibt es noch ein ganz großes Tabu: das ukrainische Volk. Als nationaler und sozialrevolutionärer Demokrat weiß ich, daß in echten Demokratien der Wille der Volksmehrheit entscheidet. Die Mehrheit des Volkes muß übrigens nicht immer Recht haben, unabhängig davon, daß das „Recht haben“ auch subjektiv zu bewerten ist. In Demokratien gibt es aber die „Identität von Regierten und Regierenden“, um es mit Rousseau auszudrücken. Dies bedeutet, es gibt in Demokratien eine Basis-Rückkoppelung zu den Entscheidern, sofern diese ihre Wahlversprechen einhalten. Die Wähler sind für ihre Stimmabgabe verantwortlich.
Die Mehrheit der ukrainischen Wähler hat die letzten Jahre Parteien und Politiker gewählt, die immer wieder einen Eintritt ihres Landes in das rußlandfeindliche Bündnis NATO forderten und sogar 2019 den Nato-Beitritt in die ukrainische Verfassung schrieben. US-Militärbasen in der Ukraine wären die Folge gewesen. Insofern handelt es sich bei dem russischen Angriff vom 24. Februar dieses Jahres um keinen überraschenden „Überfall“, sondern um einen Präventivschlag.
„Völkerrecht“ hin oder her, was Völkerrecht ist, bestimmen nicht nur Verträge, sondern vor allem das geopolitische Kräfteverhältnis. Weltmächte, aber auch kleinere Atommächte, können sich jederzeit über positives (niedergeschriebenes) Recht hinwegsetzen. Der Angriffskrieg aus nationalem Interesse ist heute nach positivem Recht zwar verboten, aber warum sollte sich Israel, wie geschehen, ein UN-Mandat holen, wenn es den Libanon und Palästina angreift, um dort Raketenstellungen auszuschalten? Der militärische Überraschungseffekt wäre dahin. Warum sollen die Atommächte Indien und Pakistan die UNO um Erlaubnis bitten, um das Kaschmir-Problem kriegerisch im eigenen Sinne zu lösen? Deshalb hatten auch die USA nicht die UNO um ein Mandat gebeten, als sie 1999 Jugoslawien und 2003 den Irak zerschlugen.
Warum soll demnächst die Welt- und Atommacht China sich um ein UN-Mandat bemühen, wenn sie Taiwan erobern will? Wir sehen also, daß sich neben dem positiven Völkerrecht längst ein alternatives Völkergewohnheitsrecht der Welt- und Atommächte zum Angriffskrieg etabliert hat.
Klar doch, unsere Hofreiter und NATO-Hofschranzen wissen schon, wen sie kritisieren dürfen und wen nicht. Schließlich kennt auch jeder Hund sein Herrchen.
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Jürgen Schwab
Und bitte nicht vergessen bei „Emma“ zu unterschreiben…
https://www.emma.de/artikel/offener-brief-bundeskanzler-scholz-339463
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